Fangbuchausgabe für die Fangbücher 2021 und Verlängerung Fangbücher 2020

Guten Morgen liebe Angelfreunde,
aufgrund der aktuellen Infektionsgefahr haben wir uns zuletzt dazu entschieden bis auf weiteres keine Vereinsversammlungen abzuhalten. Da allerdings die Vereinsversammlung für uns als Vorstand ein wichtiges Kommunikationsmedium darstellt und dieses damit wegfällt, sind wir gezwungen mehr und öfter per Brief, E-Mail oder WhatsApp Messenger mit Euch in Kontakt zu treten.

Auch wenn diese Art der Kommunikation im Vergleich zu vorherigen Jahren fast schon ein wenig inflationär ist, möchten wir uns als Vorstand dafür bedanken, dass Ihr unsere Nachrichten immer gründlich lest und wir bisher nur Rückfragen zu Dingen erhielten, die wir selbst unklar ausgedrückt, oder schlicht und ergreifend vergessen hatten.

Gegenüber vorheriger Festlegungen zur Fangbuchausgabe 2021, haben wir uns mittlerweile dazu entschlossen, diese per Postversand durchzuführen. Für alle Beitragszahlungen bis einschließlich 31.12.2020 werden wir den Versand
im Laufe des Januars 2021 durchführen.
Bitte habt dafür Verständnis, dass dies bei ca. 90 Vereinsmitgliedern ein nicht zu unterschätzender logistischer Aufwand ist und es daher in Einzelfällen ggf. zu Verzögerungen kommen kann.

Bitte sendet parallel dazu Euer altes Fangbuch an die im Newsletter bzw. in der Postsendung hinterlegten Adresse.

Verlängerung der Fangbücher aus 2020 bis zum 28.08.2021
Weiterhin wurde am 16.12.2020 seitens des Anglerverbands Südsachsen Mulde/Elster gemeinsam mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung gefunden:

  • Wenn mit dem Fangbuch/Erlaubnisschein 2020 auch der Mitgliedsausweis mit der Beitragsmarke 2020 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2021 als gültiger Erlaubnisschein 2021 angesehen.
  • Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen.
  • Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert). Dennoch ist es ratsam, dass die Mitglieder das Schreiben mitführen. Dennoch ist es ratsam, dass die Mitglieder das Schreiben, welches hier heruntergeladen werden kann, mit sich führen. (dies geht Euch ebenso in den nächsten Tagen per Post zu.)
  • Diese Ausnahmeregelung ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2021.

Wir, der Vorstand des Angelverein Würschnitztal Neukirchen e.V., wünschen Euch ein besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2021 VOR ALLEM Gesundheit, viele schöne Stunden an unseren Gewässern, maximale Fangerfolge und wenig  Schnurperücken.

Viele Grüße,
der Vorstand