Vereinsbeitritt und Kündigung
1. Vereinsbeitritt
Der Vereinsbeitritt setzt den Besitz eines gültigen Fischereischeins voraus. Zum Vereinsbeitritt ist unser Anmeldeformular auszufüllen und uns zu zusenden. Der Vorstand entscheidet über Neuaufnahmen in den Verein.
2. Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft kann formlos erfolgen. Bitte beachtet, dass einmal gezahlte Beitäge nicht zurückerstattet werden. Mehr hierzu findet Ihr in unserer Satzung unter §5.